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BAG Urteil v. - 7 AZR 213/03

Gesetze: TzBfG § 14 Abs. 1; BGB § 620 ; BGB § 242

Leitsatz

1. § 14 Abs. 1 TzBfG findet auf die Befristung einzelner Arbeitsvertragsbedingungen keine Anwendung.

2. Die Befristung einer Arbeitsvertragsbedingung (hier: Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit) bedarf auch nach Inkrafttreten des TzBfG am zu ihrer Wirksamkeit eines Sachgrunds, wenn durch die Befristung der gesetzliche Änderungskündigungsschutz umgangen werden kann.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2004 S. 1504 Nr. 27
JR 2005 S. 308 Nr. 7
OAAAB-95129

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