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BMF - IV C 5 - S 2533 - 45/06 BStBl 2006 I S. 498

Bekanntmachung des Musters für die Lohnsteuer-Anmeldung 2007

Das Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung fü Lohnsteuer-Anmeldungszeiträume ab Januar 2007 ist gemäß § 51 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe d des Einkommenteuergesetzes bestimmt worden. Das Vordruckmuster und die „Übersicht über die länderunterschiedlichen Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung” werden hiermit bekannt gemacht. Das Vordruckmuster ist auch für die Gestaltung der Vordrucke maßgebend, die mit Hilfe automatischer Einrichtungen ausgefüllt werden (vgl. , BStBl 2004 I S. 475).

Hinweise für den Arbeitgeber

Datenübermittlung oder Steueranmeldung auf Papier?

1. Bitte beachten Sie, dass die Lohnsteuer-Anmeldung auf elektronischem Weg nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zu übermitteln ist. Einzelheiten hierzu erfahren Sie unter den Internet-Adressen www.elster.de oder www.finanzamt.de sowie bei Ihrem Finanzamt. Ihrem steuerlichen Berater oder ihrem datenverarbeitenden Unternehmen. Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten; In diesem Fall haben Sie oder eine zu ihrer Vertretung berechtigte Person die Lohnsteuer-Anmeldung zu unterschreiben.

Abführung der Steuerabzugsbeträge

 Tragen Sie bitte die Summe der einzubehaltenden Steuerabzugsbeträge (

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