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BGH Beschluss v. - AnwZ (B) 28/03

Gesetze: BRAO § 59 c; BRAO § 59 h

Leitsatz

a) Die Umwandlung einer als Rechtsanwaltsgesellschaft zugelassenen GmbH in eine Aktiengesellschaft rechtfertigt nach § 59 h Abs. 3 i.V.m. § 59 c Abs.1 BRAO den Widerruf der Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft.

b) Zur berufsrechtlichen Zulassung einer Aktiengesellschaft als Rechtsanwaltsgesellschaft.

Fundstelle(n):
QAAAB-96015

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