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BGH Beschluss v. - I ZB 4/04

Gesetze: ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1

Leitsatz

Zur Frage, ob es für ein Unternehmen, das keine Rechtsabteilung eingerichtet hat, zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung gegen einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch im Sinne des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO notwendig ist, eine Rechtsanwaltskanzlei am Geschäftsort als Hauptbevollmächtigten hinzuzuziehen, wenn diese Kanzlei ständig mit der Bearbeitung sämtlicher im Unternehmen anfallender Rechtsangelegenheiten beauftragt ist.

Fundstelle(n):
BB 2005 S. 294 Nr. 6
KAAAB-96633

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