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BGH Beschluss v. - I ZB 5/04

Gesetze: ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1

Leitsatz

Zur Frage, ob die Zuziehung eines Rechtsanwalts am Geschäftsort als Hauptbevollmächtigten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung durch Führen eines Regreßprozesses notwendig ist, wenn das klagende Versicherungsunternehmen an einem anderen Ort als demjenigen, an dem der Schadensfall bearbeitet worden ist, eine Rechtsabteilung eingerichtet hat.

Fundstelle(n):
VAAAB-96664

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