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BGH Urteil v. - I ZR 132/00

Gesetze: UWG § 1; BGB § 355 Abs. 2 Satz 1

Leitsatz

Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Widerrufsbelehrung deutlich gestaltet ist, ist allein auf den Zeitpunkt abzustellen, zu dem der Verbraucher von der Belehrung anläßlich ihrer Aushändigung und gegebenenfalls Unterzeichnung Kenntnis nehmen kann.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BB 2003 S. 227 Nr. 5
RAAAB-96781

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