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BGH Beschluss v. - I ZR 197/03

Gesetze: ZPO § 544 Abs. 4

Leitsatz

Beim nachträglichen Wegfall der im Zeitpunkt der Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde gegebenen grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache ist nach Auffassung des Senats im Hinblick auf den Zweck des Rechtsmittels zu prüfen, ob die (angestrebte) Revision Aussicht auf Erfolg hat, und, wenn dies der Fall ist, die Revision zuzulassen.

Fundstelle(n):
BB 2004 S. 1528 Nr. 28
HAAAB-96942

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