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BGH Urteil v. - I ZR 245/01

Gesetze: Deutsch-amerikanischer Freundschaftsvertrag Art. XXV Abs. 5 Satz 2

Leitsatz

Soweit mit dem Begriff des "genuine link" zur Anerkennung der Rechtspersönlichkeit einer US-amerikanischen Gesellschaft deren wirtschaftliche Anknüpfung an den Gründungsstaat zu fordern ist, genügt bereits eine geringe Betätigung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2004 S. 2595 Nr. 48
DB 2004 S. 2571 Nr. 48
DStR 2004 S. 2113 Nr. 49
IAAAB-97046

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