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BGH Urteil v. - I ZR 28/03

Gesetze: UWG § 4 Nr. 1; UWG § 4 Nr. 2; UWG § 4 Nr. 11; GWB § 1; GWB § 30 Abs. 1 Satz 2

Leitsatz

a) Von einer unangemessenen unsachlichen Beeinflussung der Entscheidungsfreiheit von Verbrauchern nach § 4 Nr. 1 UWG ist regelmäßig nicht allein deshalb auszugehen, weil dem Produkt eine im Verhältnis zum Verkaufspreis wertvolle Zugabe ohne zusätzliches Entgelt beigefügt wird.

b) Eine Ausnutzung der geschäftlichen Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen i.S. von § 4 Nr. 2 UWG ist nicht gegeben, wenn eine Jugendzeitschrift zusammen mit einer Sonnenbrille abgegeben wird.

c) Für die Frage, ob bei einem kombinierten Produkt i.S. von § 30 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 GWB die Zeitschrift im Vordergrund steht, kommt es nicht darauf an, ob die Nebenware als Zusatz den Inhalt der Zeitschrift ergänzt oder ob es sich um eine branchenfremde Zugabe handelt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW-RR 2006 S. 409 Nr. 6
NWB-Eilnachricht Nr. 6/2006 S. 388
QAAAB-97120

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