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BGH Urteil v. - I ZR 294/02

Gesetze: CMR Art. 31

Leitsatz

Die Rechtshängigkeit einer vom Schuldner gegen den Gläubiger bei einem nach Art. 31 Abs. 1 CMR international zuständigen Gericht erhobenen negativen Feststellungsklage steht der späteren Erhebung der Leistungsklage durch den Gläubiger vor dem zuständigen Gericht eines anderen Vertragsstaats der CMR nicht entgegen.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
FAAAB-97154

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