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BGH Urteil v. - I ZR 314/02

Gesetze: UWG § 3 a.F.; UWG § 5 Abs. 5 Satz 1

Leitsatz

Der von der Werbung eines Internet-Versandhauses angesprochene Durchschnittsverbraucher erwartet in der Regel, daß die beworbene Ware unverzüglich versandt werden kann, wenn nicht auf das Bestehen einer abweichenden Lieferfrist unmißverständlich hingewiesen wird.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BB 2005 S. 1353 Nr. 25
NJW 2005 S. 2229 Nr. 31
DAAAB-97198

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