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BGH Urteil v. - I ZR 58/02

Gesetze: CMR Art. 31 Abs. 1; EuGVÜ Art. 20 Abs. 1; EuGVÜ Art. 57 Abs. 1; EuGVÜ Art. 57 Abs. 2 Buchst. a

Leitsatz

Auch Art. 57 Abs. 1 EuGVÜ ist i.V. mit Art. 31 Abs. 1 CMR eine die internationale Zuständigkeit des angerufenen Gerichts begründende Bestimmung i.S. von Art. 20 Abs. 1 EuGVÜ.

Tatbestand

Fundstelle(n):
HAAAB-97311

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