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BGH Urteil v. - I ZR 58/03

Gesetze: AGBG a.F. § 9 Abs. 2 Nr. 2; ADSp Ziffer 24 (Fassung 1998)

Leitsatz

Die in Ziff. 24 ADSp (Fassung 1998) enthaltene Haftungsbegrenzung bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadensverursachung durch einfache Erfüllungsgehilfen ist im Falle der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 AGBG a.F. unwirksam, weil sie unangemessen von der gesetzlichen Haftungsregelung in § 475 HGB, § 278 BGB abweicht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW-RR 2006 S. 267 Nr. 4
RAAAB-97312

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