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BGH Urteil v. - I ZR 83/01

Gesetze: UWG § 1; UWG § 3

Leitsatz

Der Hinweis in einer Werbeanzeige, daß eine "Abgabe nur in haushaltsüblichen Mengen, solange der Vorrat reicht" erfolgt, begründet für sich allein nicht den Vorwurf sittenwidrigen Wettbewerbsverhaltens. Der Werbende folgt damit dem Gebot, irreführende Angaben über die Vorratsmenge zu unterlassen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2004 S. 1260 Nr. 23
IAAAB-97367

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