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BGH Beschluss v. - II ZB 14/03

Gesetze: ZPO § 233 Fe

Leitsatz

a) Eine Versäumung der Berufungsbegründungsfrist, weil ein Prozeßbevollmächtigter erst am Tage ihres Ablaufs das Fehlen einer an das Berufungsgericht "mit der Bitte um Rückgabe" übersandten Abschrift des angefochtenen Urteils bemerkt hat, ist regelmäßig nicht unverschuldet i.S. von § 233 ZPO.

b) Zum Umfang der Darlegungslast bei einem auf Erkrankung des Prozeßbevollmächtigten gestützten Wiedereinsetzungsantrag.

Fundstelle(n):
HAAAB-97577

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