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BGH Beschluss v. - II ZB 22/03

Gesetze: ZPO § 233 Fe

Leitsatz

a) Wird ein Wiedereinsetzungsantrag auf die unerwartet lange Dauer einer Telefaxübermittlung gestützt, hat das Gericht die zum Vergleich vorgelegten Sendeberichte zu würdigen (vgl. , NJW-RR 2001, 916).

b) Ein auf einen vorübergehenden "Computer-Defekt" oder "Computer-Absturz" gestützter Wiedereinsetzungsantrag bedarf näherer Darlegungen zur Art des Defekts und seiner Behebung.

Fundstelle(n):
BB 2004 S. 1594 Nr. 30
INF 2004 S. 611 Nr. 16
TAAAB-97615

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