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BGH Urteil v. - II ZR 160/02

Gesetze: BGB § 276 Abs. 1 Fb; HGB § 161 Abs. 1

Leitsatz

Einem Gründungsgesellschafter gewährte Sondervorteile müssen im Emissionsprospekt eines geschlossenen Immobilienfonds auch dann offengelegt werden, wenn sie bereits vor dem Beitritt eines Anlegers erfolgt sind, aber im Zusammenhang mit dem Anlageprojekt stehen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2003 S. 1246 Nr. 24
DB 2003 S. 1382 Nr. 25
DStR 2003 S. 1267 Nr. 30
KÖSDI 2003 S. 13784 Nr. 7
YAAAB-97768

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