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BGH Urteil v. - III ZR 105/05

Gesetze: WpHG § 2 Abs. 4; WpHG § 2a; WpHG § 37a; KWG § 32 Abs. 1

Leitsatz

a) Schadensersatzansprüche gegen ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen, das ohne die nach § 32 Abs. 1 KWG erforderliche Erlaubnis tätig ist, unterliegen nicht der Verjährung nach § 37a WpHG.

b) Ein Unternehmen, das sich auf den Eintritt der Verjährung nach § 37a WpHG beruft, trägt die Darlegungs- und Beweislast, dass es ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen ist und nicht zu den Unternehmen im Sinn des § 2a WpHG gehört, die nicht als Wertpapierdienstleistungsunternehmen gelten.

Tatbestand

Fundstelle(n):
AG 2006 S. 244 Nr. 7
BB 2006 S. 574 Nr. 11
DB 2006 S. 499 Nr. 9
DStZ 2006 S. 243 Nr. 7
NJW-RR 2006 S. 630 Nr. 9
WM 2006 S. 479 Nr. 10
ZIP 2006 S. 382 Nr. 8
IAAAB-98352

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