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BGH Urteil v. - III ZR 109/02

Gesetze: ZPO § 254

Leitsatz

Bei einer Stufenklage kann der zunächst unbestimmte Antrag dritter Stufe auf Herausgabe von Wertpapieren oder Zahlung des Erlöses oder Leistung von Schadensersatz lauten.

Tatbestand

Fundstelle(n):
QAAAB-98358

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