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BGH Urteil v. - III ZR 112/04

Gesetze: BGB § 661a

Leitsatz

Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Unternehmer, der Verbrauchern unter falschem Namen Gewinnmitteilungen zukommen läßt, "Sender" einer Gewinnzusage nach § 661a BGB ist (im Anschluß an Senatsurteil vom - III ZR 158/04 - NJW 2004, 3555).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BAAAB-98363

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