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BGH Urteil v. - III ZR 20/05

Gesetze: BGB § 675 Abs. 2

Leitsatz

Zur Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Kausalität, wenn der Vermittler einer prospektierten Kapitalanlage pflichtwidrig an ihn für den Vertrieb gezahlte "Innenprovisionen" ungenügend offen gelegt oder sonstige Unrichtigkeiten im Prospekt nicht richtig gestellt hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2006 S. 854 Nr. 16
NJW-RR 2006 S. 685 Nr. 10
WM 2006 S. 668 Nr. 14
ZIP 2006 S. 568 Nr. 12
PAAAB-98487

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