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BGH Beschluss v. - III ZR 209/05

Gesetze: BGB § 677; BGB § 812

Leitsatz

Der gewerbliche Erbensucher hat gegen die von ihm ermittelten Erben keine gesetzlichen Vergütungsansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder ungerechtfertigter Bereicherung (Bestätigung des Senatsurteils vom - III ZR 322/98 - NJW 2000, 72).

Fundstelle(n):
NJW-RR 2006 S. 656 Nr. 10
NWB-Eilnachricht Nr. 21/2006 S. 1749
DAAAB-98507

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