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BGH Urteil v. - III ZR 215/03

Gesetze: BGB § 276 Fa a.F.; BGB § 427; BGB § 839 A; BGB § 839 Fc; SGB V § 111 Abs. 2

Leitsatz

Pflichtverletzungen der Bediensteten eines als Körperschaft des öffentlichen Rechts verfaßten Mitglieds der Arbeitsgemeinschaft der Landesverbände der Krankenkassen und der Verbände der Ersatzkassen bei den Verhandlungen über den Abschluß eines einheitlichen Versorgungsvertrages mit einer Versorgungs- oder Rehabilitationseinrichtung können Schadensersatzansprüche nach § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG wie auch aus c.i.c. gegen diese Körperschaft begründen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
WAAAB-98518

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