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BGH Urteil v. - III ZR 226/03

Gesetze: BGB § 661a

Leitsatz

Eine Zusendung ist eine Gewinnzusage oder vergleichbare Mitteilung im Sinne des § 661a BGB, wenn sie - nach Inhalt und Gestaltung - abstrakt geeignet ist, bei einem durchschnittlichen Verbraucher in der Lage des Empfängers den Eindruck zu erwecken, er werde einen - bereits gewonnenen - Preis erhalten; auf das subjektive Verständnis der Zusendung durch den konkreten Empfänger kommt es nicht an.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BB 2004 S. 848 Nr. 16
DB 2004 S. 1259 Nr. 23
MAAAB-98530

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