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BGH Urteil v. - III ZR 68/03

Gesetze: HeimG § 4e F: ; SGB XI § 75; SGB XI § 85; SGB XI § 87; AGBG § 9 (Bm)

Leitsatz

Zum Anspruch des Heimträgers auf Entgelt für Verpflegung, wenn der Heimbewohner die angebotene Kostform nicht entgegennimmt, weil er auf Sondennahrung angewiesen ist, die von der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert wird.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
MAAAB-98838

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