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BGH Urteil v. - III ZR 72/03

Gesetze: BeurkG § 17 Abs. 1; BNotO § 14 Abs. 1 Satz 2

Leitsatz

Bei der sukzessiv erfolgenden Beurkundung von Vertragsangebot und -annahme kann dem sogenannten Zentralnotar, der nur die Vertragsannahme beurkundet, gegenüber dem Anbietenden eine betreuende Belehrungspflicht bezüglich zwischenzeitlich eingetragener Belastungen obliegen.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DB 2004 S. 1936 Nr. 36
HAAAB-98844

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