Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - IV ZR 168/01

Gesetze: BGB § 138 Aa; BGB § 1191 Abs. 1

Leitsatz

Die zur Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft entwickelten Grundsätze sind auf die Bestellung einer Sicherungsgrundschuld grundsätzlich nicht übertragbar.

Die Vorschrift des § 138 Abs. 1 BGB will den Sicherungsgeber insbesondere nicht davor bewahren, einen Vermögensgegenstand als Sicherheit zu geben, bei dessen Verwertung er neben wirtschaftlichen auch persönliche Nachteile, wie etwa den Verlust des langjährig genutzten Eigenheimes, erleidet (im Anschluß an - NJW 2001, 2466).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2002 S. 1719 Nr. 34
DB 2002 S. 2713 Nr. 51
DStR 2002 S. 1725 Nr. 40
PAAAB-99070

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank