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BGH Beschluss v. - IX ZB 135/03

Gesetze: GesO § 14

Leitsatz

Die nach Ablauf der Anmeldefrist eingehende Anmeldung einer auf eine Entscheidung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gestützten Forderung auf Rückzahlung einer Beihilfe ist auch dann noch anzuerkennen, wenn die Rückzahlung aus anderen Gründen schon innerhalb der Anmeldefrist hätte verlangt werden können.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
WM 2006 S. 778 Nr. 16
ZIP 2006 S. 385 Nr. 8
VAAAB-99632

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