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BGH Beschluss v. - IX ZB 287/03

Gesetze: ZPO § 572; RPflG § 8 Abs. 4; RPflG § 20 Nr. 17

Leitsatz

Das Beschwerdegericht muß eine Entscheidung der ersten Instanz aufheben und die Sache zur erneuten Behandlung durch diese zurückverweisen, wenn statt des funktionell zuständigen Richters der Rechtspfleger entschieden hat. Unterläßt es dies, hat das Rechtsbeschwerdegericht die Aufhebung und Zurückverweisung in die erste Instanz nachzuholen.

Fundstelle(n):
BB 2005 S. 1594 Nr. 30
ZIP 2005 S. 1616 Nr. 36
UAAAB-99868

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