Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Beschluss v. - IX ZB 51/00

Gesetze: KO § 237; KO § 238; EGInsO Art. 102 Abs. 1 Satz 2; EGInsO Art. 102 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; AVAG § 13 Abs. 1 F./ ; AVAG § 12 Abs. 1 F./

Leitsatz

Ob ein ausländisches Konkursgericht international zuständig ist, richtet sich nach den tatsächlichen Verhältnissen; ob ein - vom ausländischen Gericht anerkannter - Wohnsitz zu rechtsmißbräuchlichen Zwecken ins Ausland verlegt worden war, ist allenfalls im Rahmen der deutschen öffentlichen Ordnung zu beachten.

Zur Anerkennung der Restschuldbefreiung, die im Ausland einem Deutschen erteilt worden ist, der zuvor seinen Wohnsitz dorthin verlegt hatte.

Fundstelle(n):
BB 2002 S. 64 Nr. 2
DStR 2002 S. 2185 Nr. 50
JAAAB-99996

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank