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BGH Urteil v. - IX ZR 115/04

Gesetze: InsO § 287 Abs. 2; InsO § 294 Abs. 1; InsO § 294 Abs. 3; BGB § 394

Leitsatz

a)Die Abtretung der Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis an einen vom Insolvenzgericht bestimmten Treuhänder erfaßt nicht den Anspruch auf Erstattung von Lohn- und Einkommensteuerzahlungen.

b)In der Wohlverhaltensperiode besteht kein allgemeines Aufrechnungsverbot für die Insolvenzgläubiger.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DStZ 2006 S. 96 Nr. 3
NJW 2005 S. 2988 Nr. 41
SJ 2005 S. 41 Nr. 24
StuB-Bilanzreport Nr. 1/2006 S. 40
WM 2005 S. 1714 Nr. 36
XAAAC-00167

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