Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - IX ZR 154/03

Gesetze: InsO § 48; InsO § 129; InsO § 131 Abs. 1

Leitsatz

Hat der spätere Schuldner eine Forderung sicherungshalber an ein Kreditinstitut abgetreten, werden die Insolvenzgläubiger regelmäßig benachteiligt, wenn der Schuldner den zunächst von ihm vereinnahmten Betrag an das Kreditinstitut überweist. Anders verhält es sich, wenn dieses ein Ersatzabsonderungsrecht erworben hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2006 S. 1186 Nr. 22
DStR 2006 S. 1190 Nr. 27
StuB-Bilanzreport Nr. 16/2006 S. 648
WM 2006 S. 915 Nr. 19
ZIP 2006 S. 959 Nr. 20
DAAAC-00285

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank