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BGH Urteil v. - IX ZR 188/04

Gesetze: BGB § 276 Ci; BGB § 675

Leitsatz

Der Rechtsanwalt ist nach Zustellung einer einstweiligen Verfügung gegen seinen Auftraggeber nicht zu dem Hinweis verpflichtet, dass durch die unaufgeforderte Abgabe einer Abschlusserklärung möglicherweise eine sonst eintretende Kostenbelastung vermieden werden kann, solange er dem Kostengesichtspunkt bei den Entscheidungen seines Auftraggebers nur untergeordnete Bedeutung beimessen darf.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DB 2006 S. 333 Nr. 6
DStZ 2006 S. 496 Nr. 14
NJW-RR 2006 S. 557 Nr. 8
WM 2006 S. 1216 Nr. 25
VAAAC-00402

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