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BGH Urteil v. - IX ZR 240/03

Gesetze: BGB § 398; BGB § 675; BRAO § 49b Abs. 4

Leitsatz

Tritt ein Rechtsanwalt Honorarforderungen ohne Zustimmung des Auftraggebers an einen anderen Rechtsanwalt ab, der ihn zuvor außergerichtlich und im Kostenfestsetzungsverfahren (§ 19 BRAGO) vertreten und die Angelegenheit umfassend kennengelernt hat, so ist die Zession nicht gemäß §§ 134 BGB, 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB unwirksam (Ergänzung zu BGH WM 1995, 1841).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2005 S. 180 Nr. 4
UAAAC-00557

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