Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - IX ZR 295/00

Gesetze: BGB § 249 A; BGB § 252; BGB § 675; SGG § 86a Abs. 1

Leitsatz

Für den beschleunigten Mißerfolg einer unbegründeten sozial- (verwaltungs-) gerichtlichen Anfechtungsklage haftet der Rechtsanwalt mangels Schadens im Rechtssinne auch dann nicht, wenn die aufschiebende Wirkung der Klage seinem Auftraggeber noch die einstweilige Fortsetzung gewinnbringender Berufsausübung ermöglicht hätte.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DAAAC-00703

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank