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BGH Urteil v. - IX ZR 380/98

Gesetze: ZPO § 592; BGB § 765

Leitsatz

Bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern ist das Urkundenverfahren für den Rückforderungsprozeß jedenfalls in der Regel unstatthaft.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2001 S. 2133 Nr. 42
JAAAC-00808

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