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BGH Urteil v. - IX ZR 457/00

Gesetze: KO § 30 Nr. 2

Leitsatz

Verschafft sich die Bank nach der Zahlungseinstellung des Gemeinschuldners durch Verrechnung eine inkongruente Befriedigung, so ist der subjektive Tatbestand erfüllt, wenn der Anfechtungsgegner bei Wirksamwerden der Rechtshandlung nicht die Überzeugung hatte, das Vermögen des Gemeinschuldners werde zur Befriedigung aller Gläubiger ausreichen (Anschluß an BGHZ 128, 196).

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
DB 2005 S. 1271 Nr. 23
FAAAC-00883

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