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BGH Urteil v. - IX ZR 49/02

Gesetze: ZPO § 287

Leitsatz

Zu den Anforderungen an die Begründung der freien tatrichterlichen Überzeugung, der Mandant hätte einen Abfindungsvergleich trotz der damit verbundenen Vorteile nicht geschlossen, wenn er vom Anwalt zutreffend über dessen rechtliche Risiken belehrt worden wäre.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2005 S. 3275 Nr. 45
WM 2005 S. 2110 Nr. 44
ZIP 2005 S. 1925 Nr. 43
YAAAC-00910

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