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BGH Beschluss v. - IXa ZB 56/03

Gesetze: ZPO § 203 Abs. 1 a.F.; ZPO § 185 Nr. 1 n.F.; ZPO § 829 Abs. 2 Satz 2; ZPO § 835 Abs. 3 Satz 1

Leitsatz

Zum Nachweis der Voraussetzungen für die öffentliche Zustellung genügt beim Erlaß eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses grundsätzlich die Vorlage aktueller Auskünfte des für den letzten bekannten Wohnort des Schuldners zuständigen Einwohnermelde- und Postamts.

Fundstelle(n):
BB 2003 S. 760 Nr. 15
MAAAC-01241

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