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BGH Beschluss v. - NotZ 12/05

Gesetze: ZPO § 174 F.:

Leitsatz

Zur Frage, ob die Wirksamkeit der Zustellung gegen Empfangsbekenntnis (§ 174 ZPO) auch nach der Umgestaltung des Verfahrens bei Zustellungen durch das Zustellungsreformgesetz vom (BGBl. I S. 1206) zu verneinen ist - wie dies die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 212a ZPO a.F. angenommen hat (grundlegend BGHZ 35, 236) -, wenn der Zustellungsadressat (hier: Notar) das von ihm unterschriebene und an das Gericht zurückgeleitete Empfangsbekenntnis nicht mit einer Datumsangabe versehen hat.

Fundstelle(n):
DNotZ 2005 S. 955 Nr. 12
NJW 2005 S. 3216 Nr. 44
CAAAC-01467

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