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BGH Beschluss v. - PatAnwZ 1/00

Gesetze: PatAO § 52 e

Leitsatz

§ 52 e Abs. 1 PatAO steht der Mitgliedschaft einer auf das Halten eines GmbH-Anteils beschränkten Gesellschaft bürgerlichen Rechts in einer Patentanwalts-GmbH dann nicht entgegen, wenn durch die Satzung der GmbH sichergestellt ist, daß der Gesellschaft bürgerlichen Rechts nur Personen angehören dürfen, die sämtliche berufsrechtlichen Anforderungen nach § 52 e PatAO erfüllen.

Fundstelle(n):
DB 2001 S. 1876 Nr. 35
YAAAC-01626

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