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BGH Urteil v. - V ZR 220/04

Gesetze: BGB § 138 Abs. 1 D

Leitsatz

Ein besonders grobes Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, das den Schluß auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten rechtfertigt, kann nicht allein deshalb verneint werden, weil mehrere Hundert Erwerber im Rahmen eines Steuersparmodells denselben oder einen annähernd gleichen Preis für ihre Immobilie bezahlt haben.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2005 S. 1762 Nr. 33
BBV-Kurznachricht Nr. 10/2005 S. 35
BFH/NV-Beilage 2005 S. 385 Nr. 4
NWB-Eilnachricht Nr. 36/2005 S. 3007
WM 2005 S. 1598 Nr. 34
ZIP 2005 S. 1423 Nr. 32
TAAAC-02108

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