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BGH Beschluss v. - V ZR 343/02

Gesetze: ZPO § 97; ZPO § 544; GKG § 11 Abs. 1, Kostenverzeichnis Nr. 1955; BRAGO § 14; BRAGO § 61a

Leitsatz

a) Wird die Nichtzulassungsbeschwerde zum Teil zurückgewiesen, ergeht insoweit eine Kostenentscheidung zum Nachteil der beschwerdeführenden Partei.

b) Der Wert des Beschwerdegegenstands bemißt sich für die Gerichtskosten nach dem erfolglosen Teil der Beschwerde, für die außergerichtlichen Kosten nach der Beschwerde insgesamt, beschränkt auf die Quote, die dem erfolglosen Teil entspricht.

Fundstelle(n):
MAAAC-02278

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