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BGH Urteil v. - V ZR 414/02

Gesetze: ZPO § 270 Abs. 3 a.F.

Leitsatz

Bei Einreichung einer im Ausland zuzustellenden Klage obliegt es dem Kläger weder, eine besondere Art der Zustellung zu beantragen, noch ohne eine Aufforderung durch das Gericht weitere Exemplare der Klageschrift einzureichen, deren es zur Zustellung im Ausland bedarf.

Tatbestand

Fundstelle(n):
IAAAC-02330

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