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BGH Beschluss v. - VI ZB 10/04

Gesetze: ZPO § 233 Fd

Leitsatz

Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn ein Rechtsanwalt seiner Büroangestellten mündlich die Anweisung erteilt hat, die Berufungsschrift per Telefax an das Rechtsmittelgericht zu übermitteln, die Absendung jedoch im Laufe des Tages in Vergessenheit gerät und unterbleibt.

Fundstelle(n):
INF 2004 S. 611 Nr. 16
NAAAC-02483

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