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BGH Urteil v. - VI ZR 20/05

Gesetze: BGB § 823 Abs. 1 Ha; ZPO § 141; ZPO § 254; ZPO § 288

Leitsatz

Zur Haftung bei der Beteiligung an einem gemeinsamen gefährlichen Tun ("Rempeltanz").

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW-RR 2006 S. 672 Nr. 10
YAAAC-02770

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