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BGH Urteil v. - VI ZR 346/02

Gesetze: BGB § 844 Abs. 2; EigZulG § 9

Leitsatz

Bei der Bemessung des Unterhaltsschadens sind dem fiktiven Nettoeinkommen des Getöteten Eigenheimzulagen und Kinderzulagen zurechenbar.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
HAAAC-02968

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