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BGH Urteil v. - VI ZR 42/05

Gesetze: ZPO § 545 Abs. 2

Leitsatz

Durch § 545 Abs. 2 ZPO ist die Prüfung der Zuständigkeit des Gerichts erster Instanz der Nachprüfung durch das Revisionsgericht entzogen, auch wenn das Berufungsgericht die Revision zur Klärung der von ihm vertretenen Auffassung zur sachlichen Zuständigkeit zugelassen hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2006 S. 1360 Nr. 25
NJW-RR 2006 S. 930 Nr. 13
KAAAC-03041

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