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BGH Urteil v. - VI ZR 97/04

Gesetze: BGB § 823 F

Leitsatz

Zahlt die zuständige Behörde wegen der Reparatur einer Schutzplanke der Bundesautobahn Umsatzsteuer an eine Fachfirma, steht ihr ein Schadensersatzanspruch auch in Höhe des der Bundesrepublik Deutschland zufallenden Umsatzsteueranteils zu.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV-Beilage 2005 S. 54 Nr. 1
HAAAC-03110

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