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BGH Beschluss v. - VII ZB 76/05

Gesetze: ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1

Leitsatz

Die Aufwendungen für ein vereinbarungsgemäß eingeholtes Schiedsgutachten sind im nachfolgenden Rechtsstreit grundsätzlich nicht als Prozesskosten erstattungsfähig.

Fundstelle(n):
NJW-RR 2006 S. 212 Nr. 3
IAAAC-03221

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